VwGH: Eine Änderung der organisatorischen Struktur kann auch trotz Beibehaltung der bisherigen Geschäftsführung vorliegen. (östz)
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BFG: Selbst wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die wichtigsten Schritte zur Veräußerung bereits vor dem 1. 4. 2012 gesetzt worden sind, ist die Verlustausgleichsbeschränkung anwendbar. (östz)
Nähere Darstellung der Eigenschaften der Quotenregelung, der Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme, der Folgen bei Nichteinhaltung der Bedingungen für deren Inanspruchnahme sowie der Gründe für den Ausschluss von der Quotenregelung. (östz)
Anlässlich der aktuellen Katastrophenschäden (insb Hochwasserschäden und Erdrutschungen) weist das BMF auf bestehende abgabenrechtliche Maßnahmen hin. (östz)
BFG: Für die Rechtswirksamkeit der Zustellung kommt es nicht drauf an, ob der Empfänger aufgrund privater oder beruflicher Aktivitäten keine Zeit für die Abholung der Sendung findet. (östz)
BFG: Die erstmalige Einkünfteerzielung iSd § 16 Abs 1 Z 8 lit c EStG liegt bei einem nicht parifizierten Gebäude mit mehreren Wohneinheiten bereits dann vor, wenn ein Teil des Gebäudes zur Erzielung von Einkünften verwendet wurde. (östz)
Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung und Anpassung des Verordnungstextes durch präzise und einheitliche Formulierungen (östz)
Eine umsatzsteuerliche Organschaft ist kein Mitglied der Wirtschaftskammer gem § 2 WKG. Die einzelnen Organgesellschaften unterliegen der Kammerumlagepflicht und sind für Zwecke der Berechnung der Kammerumlage isoliert zu betrachten. (östz)
BFG: Bei Vorliegen mehrerer Arbeitsstätten, die zu unterschiedlich hohen Pendlerpauschalen führen, kommt es zur aliquoten Konsumation des niedrigeren Pendlerpauschales/Pendlereuros. (östz)
Keine Hauptwohnsitzbefreiung, wenn sich der Veräußerer ein dreieinhalb Jahre andauerndes, vertragliches Nutzungsrecht am veräußerten Wohnsitz zusichern lässt. (östz)