BFG: Zur Vermeidung der Nichtbesteuerung der Bezüge aus der deutschen Versorgungsanstalt Bund und Länder, aufgrund unterschiedlicher Zuordnung, ist für eine Besteuerung dieser Bezüge Art 28 Abs 1 lit a DBA D-Ö anzuwenden. (östz)
östz
Bei Ausweitung der Besteuerungsregime von öffentlichen Rundfunkanstalten darf die MwSt-Pflicht unter Art 370 MwStSyst-RL aufrechterhalten bleiben, soweit die Besteuerungsmodalitäten im Wesentlichen unverändert bleiben. (östz)
BFG: Veräußert eine GmbH einen Teil von Aktien aus einer Beteiligung iSd § 189a Z 2 UGB, sind dem Veräußerungserlös als Abgang die anteiligen durchschnittlichen Anschaffungskosten gegenüberzustellen. (östz)
VwGH: Wurde eine beantragte KESt-Erstattung in rechtswidriger Weise ohne bescheidmäßige Erledigung des diesbezüglichen Antrags ausgezahlt, ergibt sich daraus ein vollstreckbarer Rückstand am Abgabenkonto. (östz)
Neuverlautbarung der Gebührenrichtlinien; ab 1. 4. 2025 anzuwenden (östz)
Anfragebeantwortung des BMF – Zusammenfassende Meldungen und Vorsteuerrückerstattungen im EU-Ausland
Beantwortung einer Anfrage der WKO. (östz)
VwGH: Nur eine Leistungsverpflichtung des Zentralinstituts im Bedarfsfall gegenüber dem die Liquiditätsreserve einlegenden Kreditinstituts stellt einen Abzugsposten nach § 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG dar. (östz)
Wartung der Steuerrichtlinien zur Umsetzung des GemRefG 2023. (östz)
Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter; Wartungserlass 2025 (östz)
Information des BMF zum VwGH-Erkenntnis zur Tabaksteuerpflicht von Hanfblüten (östz)