VwGH: Weder Art 3 Abs 3 letzter Satz UStG noch Art 33 Abs 2 MwStSystRL stellen darauf ab, wer Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist, sondern wer die Gegenstände eingeführt hat. (östz)
östz
BFG: Ehemalige Arbeitnehmer (Pensionisten) fallen unter den Arbeitnehmerbegriff des § 3 Abs 1 Z 21 EStG, weshalb die Steuerbegünstigung für Mitarbeiterrabatte anwendbar ist. (östz)
EuGH: Der Betrag, den der Leistende für die vorzeitige Beendigung des Vertrags bezieht, ist Entgelt iSd Art 2 Abs 1 lit c MwStSyst-RL, wenn er die Ausführung der betreffenden Dienstleistung begonnen hat und bereit war, diese fertigzustellen. (östz)
VwGH: Eine ersatzlose Aufhebung (meritorische Entscheidung) darf nur dann erfolgen, wenn in dieser Sache keine weitere Entscheidung in Betracht kommt. (östz)
BFG: Die Geschäftsführerhaftung besteht bei fehlendem Entlastungsnachweis auch für Abgaben, die erst nach Insolvenzeröffnung bescheidmäßig festgesetzt wurden. (östz)
BFG: Zahlungen aufgrund einer Konkurrenzklausel nach Beendigung des Dienstverhältnisses sind keine Vergütungen für eine in Ö geleistete unselbstständige Arbeit. (östz)
EuGH: Die Kleinunternehmerbefreiung ist bei missbräuchlicher Inanspruchnahme auch dann nicht anwendbar, wenn im nationalen Recht keine Rechtsgrundlage zum Verbot von Missbrauch besteht. (östz)
BFG: Bei einer fehlenden Kollision von unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht kommt es zu keiner Doppelbesteuerung im Bereich der Einkommensteuer und damit auch zu keiner Anwendung des DBA. (östz)
BFH: Ein im internationalen Luftverkehr tätiger Pilot ist kein Grenzgänger. (östz)
BFG: Abfindungen für Anwartschaften auf eine der Altersversorgung dienenden Betriebsrente fallen nach Beendigung des Dienstverhältnisses unter Art 18 DBA-Deutschland. (östz)