EuGH: Die Frage, ob das EuG die das Referenzsystem bildenden Bestimmungen des nationalen Rechts richtig ausgelegt hat, ist eine Rechtsfrage und kann durch den EuGH überprüft werden. (östz)
östz
BFG: Österreich hat kein Besteuerungsrecht an den Einkünften eines bei der SAS angestellten Piloten, wenn dieser in Österreich ansässig ist. (östz)
BFG: Der Fonds für allgemeine Bankrisiken ist Teil der Bemessungsgrundlage des StabAbgG, da er weder als gezeichnetes Kapital noch als Rücklage gem § 2 Abs 2 Z 2 StabAbgG gilt. (östz)
VwGH: Aufhebung des Erkenntnisses des BFG mangels Feststellungen zur Beurteilung, ob die Rückfallklausel des Art 15 Abs 4 DBA-D anwendbar ist. (östz)
BFG: Der ermäßigte Steuersatz gem § 10 Abs 3 Z 8 UStG ist mangels Vielfalt an gebotenen Belustigungen beim Betrieb von drei Escape-Rooms nicht anzuwenden. (östz)
VwGH: Für die Steuerbegünstigung des § 67 Abs 6 EStG ist nur ein kausaler und kein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Abfertigungszahlung und der Beendigung des Dienstverhältnisses notwendig. (östz)
BFG: Die Hauptwohnsitzbefreiung greift auch dann, wenn ein Eigenheim/eine Eigentumswohnung aufgrund unverschuldeter Verzögerung erst 20 Monate nach Anschaffung als Hauptwohnsitz genutzt wurde. (östz)
VwGH: Da die Begriffe der „Verbringung“ und „Lieferung“ des § 12a Abs 1 NoVAG iSd UStG auszulegen sind, kann ein ausländischer Erwerber eines österreichischen Kfz nicht von der Vergütung nach § 12a NoVAG Gebrauch machen. (östz)
VwGH: Die Gegenstandsloserklärung eines Sachbescheides durch das BFG muss nicht gesondert bekämpft werden, wenn eine Revision gegen den Wiederaufnahmebescheid eingelegt wird. (östz)
EuGH: Art 190 iVm Art 187 MwStSystRL hat unmittelbare Wirkung, sodass sich ein Steuerpflichtiger vor einem nationalen Gericht auf ihn berufen kann, um einen verlängerten Berichtigungszeitraum für Vorsteuerabzüge anzuwenden. (östz)