VwGH: Die Gegenstandsloserklärung eines Sachbescheides durch das BFG muss nicht gesondert bekämpft werden, wenn eine Revision gegen den Wiederaufnahmebescheid eingelegt wird. (östz)
östz
EuGH: Art 190 iVm Art 187 MwStSystRL hat unmittelbare Wirkung, sodass sich ein Steuerpflichtiger vor einem nationalen Gericht auf ihn berufen kann, um einen verlängerten Berichtigungszeitraum für Vorsteuerabzüge anzuwenden. (östz)
BFH: Die Grenzgängerregelung gem Art 13 Abs 5 DBA D-F steht dem Besteuerungsrecht Deutschlands betreffend eine Abfindung nicht entgegen, solange diese auf jene Zeit entfällt, die der Steuerpflichtige in Deutschland gearbeitet und gewohnt hat. (östz)
VwGH: Der Rechtsanspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung nach der BAO besteht im zweiten Rechtsgang unter Voraussetzung einer Relevanzdarlegung auch dann, wenn eine solche schon im ersten Rechtsgang stattgefunden hat. (östz)
VwGH: Weder Art 3 Abs 3 letzter Satz UStG noch Art 33 Abs 2 MwStSystRL stellen darauf ab, wer Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist, sondern wer die Gegenstände eingeführt hat. (östz)
BFG: Ehemalige Arbeitnehmer (Pensionisten) fallen unter den Arbeitnehmerbegriff des § 3 Abs 1 Z 21 EStG, weshalb die Steuerbegünstigung für Mitarbeiterrabatte anwendbar ist. (östz)
EuGH: Der Betrag, den der Leistende für die vorzeitige Beendigung des Vertrags bezieht, ist Entgelt iSd Art 2 Abs 1 lit c MwStSyst-RL, wenn er die Ausführung der betreffenden Dienstleistung begonnen hat und bereit war, diese fertigzustellen. (östz)
VwGH: Eine ersatzlose Aufhebung (meritorische Entscheidung) darf nur dann erfolgen, wenn in dieser Sache keine weitere Entscheidung in Betracht kommt. (östz)
BFG: Die Geschäftsführerhaftung besteht bei fehlendem Entlastungsnachweis auch für Abgaben, die erst nach Insolvenzeröffnung bescheidmäßig festgesetzt wurden. (östz)
BFG: Zahlungen aufgrund einer Konkurrenzklausel nach Beendigung des Dienstverhältnisses sind keine Vergütungen für eine in Ö geleistete unselbstständige Arbeit. (östz)