BFG: Das Melbourne-Agreement steht der Verlagerung des Leistungsorts von in Österreich genutzten Telekommunikationsleistungen vom Drittland in das Inland nicht entgegen (östz)
östz
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 7. 1. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
BFG: Die Antragsberechtigung für die Forschungsprämie geht bei einem Zusammenschluss iSd Art IV UmgrStG rückwirkend mit dem Ablauf des Zusammenschlussstichtags auf die Mitunternehmerschaft über. (östz)
BFG: Wird ein Eventualantrag vor dem Eintritt des Eventualfalls erledigt, belastet dies die Erledigung mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit (östz)
§ 27 Abs 3 EStG kann nicht in Form eines Individualantrags vor dem VfGH angefochten werden, weil Umwegsunzumutbarkeit aufgrund der Möglichkeit des Antrags auf Veranlagung nicht gegeben ist. (östz)
BFG: Die in § 50 Abs 2 Bundesbahngesetz normierte Befreiung für die GrESt findet nicht in jenen Fällen Anwendung, in denen die ÖBB-Infra als Verkäuferin von Grundstücksflächen in Erscheinung tritt. (östz)
BFG: Keine Haftung nach §§ 9, 80 ff BAO bei mangelnder Kausalität aufgrund einer Insolvenzanfechtung
BFG: Der Geschäftsführer haftet nicht für die Abgabenschuld nach § 9 BAO mangels Kausalität seiner Pflichtverletzung für den Abgabeausfall (östz)
VwGH: Stellt die Konzernmutter Stock Options für die Belegschaft zur Verfügung, haftet die verbundene Tochtergesellschaft als Arbeitgeberin für die Abfuhr des darauf entfallenden Dienstgeberbeitrags sowie des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag. (östz)
BFG: Umsätze aus sexuellen Dienstleistungen sind dem Laufhausbetreiber zuzurechnen, wenn die Prostituierten in der Gesamtbetrachtung der Verhältnisse in den Laufhausbetrieb eingebunden sind und der Betreiber auch nach außen hin als Anbieter der sexuell…
Änderungen in NÖ und OÖ. (östz, pvp, ard)