Beanstandete Werbemitteilung der Bekl, dass der TV-Sender der Kl laut Teletest eine bestimmte Anzahl von Zusehern gehabt habe; der Teletest wurde von einer dritten Organisation erstellt und umfasst nur die lineare Übertragung; wieviele Zuseher die Sendung allenfalls über Live-Streaming verfolgt haben, ist auch nicht bekannt – unwahre Tatsachenbehauptung vertretbar verneint