Der Betreiber einer Instagram-Seite kann dafür lauterkeitsrechtlich einzustehen haben, dass fremde „getaggte“ Postings dritter Nutzer gegen § 2 UWG verstoßen (hier: Werbefoto mit dem Tirol-Logo ohne entsprechendes Lizenzrecht). Der Haftungsausschluss nach § 16 ECG ist nicht anwendbar.